Leben in Thailand | Visum Thailand | Lebenshaltungskosten

Jahresverlängerung des Non-Immigrant Visums

Achtung, seit einiger Zeit gibt es jetzt ein richtiges Jahresvisum für Thailand, bei dem die hier beschriebene Verlängerungsmethode nicht mehr benötigt wird.
Siehe hier: Jahresvisum Thailand

Ansonsten können folgende Personenkreise ihr normales Non-Immigrant Visum mit nur 90 Tagen pro Einreise unter bestimmten Voraussetzungen bei der nächsten Immigrationsbehörde in Thailand auf ein Jahr Aufenthalt verlängern.

Visverlängerung für Rentner

Wer über 50 Jahre alt ist und mind. 800.000,- Baht auf einem thailändischen Bankkonto oder ein monatl. Einkommen (Rente) von mind. 65 000,- Baht nachweisen kann, kann bei der Immigration eine Verlängerung des Aufenthalts auf jeweils 1 Jahr beantragen.

Einige Immigrationsbüros erlauben auch eine Mischung der beiden Möglichkeiten, in jedem Fall müssen bei der Rechnung aber 800.000,- Baht dabei herauskommen.

Also etwa 400.000,- Baht auf dem Bankkonto und ein monatl. Einkommen von ca. 33.000,- Baht.

Die Verlängerung muß jedes Jahr mit den gleichen Voraussetzungen wiederholt werden.

Verheiratete Rentnerpaare brauchen den Kapitalnachweis nur einmal zu erbringen. Der Ehepartner erhält dann ein sogen. Dependent (Abhängigkeits) Visum, ebenfalls für 1 Jahr.

Neuste Änderung bezüglich der 800.000 Baht

Die 800.000 Baht, die für eine Verlängerung des Non Immigrant Visums auf einem thailändischen Konto liegen müssen, müssen dort jetzt wesentlich länger liegen bleiben als vorher und zwar bis zu mindestens 3 Monate nach der Verlängerung. Und auch danach darf der Betrag nicht unter 400.000 Baht sinken.

Diese Maßnahme soll dazu dienen, den sogenannten Visa Agenten das Handwerk zu legen, die ihren Kunden bisher das Geld für die Verlängerung für kurze Zeit geliehen haben. Sollte diese Regelung streng gehandhabt werden, könnte das das Aus für viele Rentner und ihren langfristigen Aufenthalt in Thailand bedeuten.

Benötigte Papiere:

  • Antragsformular (TM7), Kopie Reisepass (Seite mit Bild & das Visa);
  • Einkommensnachweis (Botschaft o der Konsulat) oder entsprechende Bankbestätigung (siehe unten)
  • bei Anträgen für das Dependent Visa eine Bescheinigung über die Art der Verwandschaft (Heiratspapiere)
  • 900,- Baht für die Gebühren.
  • Eine gültige Auslandskrankenversicherung, die bis zu 400.000 Baht and Krankenhauskosten (in-patient) und mind. 40.000 Baht an ambulanten Kosten (in-patient) abdeckt. (neu 05/2019)

Die Behörden behalten sich dabei vor, eventuell weitere Papiere, insbesondere in Richtung der Bankbestätigung oder Einkommensnachweis zu fordern.

Achtung: Seit Dezember 2018 verlangt die Immigration in Krabi nun auch ein Bild des Hauses in dem man wohnt, auf dem auch die Bewohner (also die Antragsteller) mit drauf sind.

Verheiratet mit einer Thai (update 2020)

Wer legal mit einer Thai verheiratet ist, kann ebenfalls sein Non-Immigrant Visum auf 1 Jahr verlängern lassen. Eine in Thailand oft übliche "Buddha Heirat" reicht dafür aber nicht aus.

Bei Ausländer-Thai Ehepaaren, muß der Ausländer für die Visa Verlängerung einen finanziellen Nachweis über eine monatliche Rente von mind. 40.000 Baht oder ein Bankguthaben von 400.000 Baht oder eine Kombination von beidem erbringen. Letzteres wird aber nicht von allen Immigrationsbüros zugelassen.

Außerdem müssen natürlich die Heiratspapiere vorgelegt werden.

Firmeninhaber:

Ausländer die in Thailand eine eigene Firma betreiben, können ebenfalls ein Jahresvisum bekommen, wenn sie zusätzlich zu ihren gesamten Firmenunterlagen (Kapitalnachweis, Bilanzen, Nachweis über thail. Angestellte etc.) ein monatl. Einkommen von mind. 50.000,- Baht nachweisen können.

Neben den entsprechenden Zahlen in der Bilanz (Die Firma muß mehr erwirtschaften als die zu zahlenden Löhne) muß der Ausländer in einem Schreiben auch seine "Wichtigkeit" in der Firma nachweisen können. Das heißt, wie auch bei der Arbeitsgenehmigung, muß er nachweisen, daß ein Thai diese Arbeit nicht verrichten kann oder sich kein Thai mit entsprechender Qualifikation findet.

Achtung:

  • Ausländer, die sich länger als 90 Tage am Stück in Thailand aufhalten, müssen sich alle 90 Tage bei der Immigration melden.
  • Falls Sie eine Jahresverlängerung haben und Thailand verlassen wollen, müssen Sie vorher eine Re-Entry Permit beantragen. Sonst ist das "Jahresvisum" bei Wiedereinreise futsch.

Deutsche Rentner, die dieses Jahresvisum aufgrund ihrer monatlichen Rente bekommen, müssen normalerweise einmal im Jahr auf ein deutsches Konsulat oder die Botschaft in Bangkok, um sich das Renteneinkommen bestätigen zu lassen.

Da nun die Konsulate einiger Länder, darunter England, Australien und die USA am 2019 diese Bescheinigungen nicht mehr ausstellen, gibt es diesbezüglich eine kleine Änderung an den Bedingungen für den Nachweis des Einkommens.

Die Bewerber für die Jahresverlängerung (Jahresvisum) müssen nun nachweisen, dass eine monatliche Rente (oder sonstiges Einkommen) für mindestens 12 Monate auf ein thailändisches Bankkonto geflossen sind. Dafür sollte nun die betreffende Bank eine Bescheinigung ausstellen. Ausnahmen von den 12 Monaten gibt bei Erstbeantragung.

Diese neue Regel ist zumindest für deutsche Rentner zur Zeit nicht relevant, da die deutschen Konsulate weiterhin diese Bescheinigung ausstellen. Diese wird auch von der Immigration weiterhin akzeptiert.

Davon unberührt bleibt auch der Nachweis der 800.000 oder 400.000 Baht auf einem thail. Bankkonto als Alternative zu einer monatlichen Rente.