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Firmengründung in Thailand

Wer wirklich länger oder für immer nach Thailand kommt, ein bißchen Geld mitbringt und eine gute Idee hat kann dort seine eigene Firma gründen. Auch hier gilt wieder, daß diese Seite für "Normal Sterbliche" geschrieben ist, nicht für Großfirmen oder Konzerne.

Es gibt 3 Varianten, die von Ausländern genutzt werden, um in Thailand eine eigene Firma bzw. Geschäft zu betreiben:

  1. Die thailändische Einzelfirma..... ist eine Einzelfirma wie in Deutschland auch. Man geht aufs Amt und holt sich einen Gewerbeschein, das kostet nur 500,- Baht. Leider kann diese Firma nur von einem Thai gegründet werden, nicht von einem Ausländer. Diese Methode wird oft von Barbesitzern, Betreibern kleiner Restaurants und anderer "Minifirmen" benutzt. Man schickt seinen thailändischen Lebenspartner los und die meldet das Gewerbe auf ihren Namen an. Fertig.
    Das Problem für den Ausländer: auf dem Papier besitzt er nichts, sein Name taucht in keinem der Papiere auf! Er bekommt auf diese Firma weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis.
    Diese Leute halten sich dann meistens mit einem Touristenvisa für eine bestimmte Zeit über Wasser. Wer clever ist sieht wenigstens zu, dass der Mietvertrag für das Restaurant oder die Bar auf seinen Namen läuft, sonst ist man völlig rechtlos. Wenn die Freundin dann mal nach einem Krach "auscheckt" hat man wenigstens noch die Hardware. Nicht zu empfehlen!

  2. Die Partnership limited ist eine Geschäftsform die ideal für deutsch-thail. Ehepaare ist. Die thail. Hälfte ist immer noch der Boss (51%) aber der Ausländer ist als Teilhaber in den Geschäftspapieren mit 49% eingetragen und kann auf dieser Grundlage ein Non-Immigrant Visa "B" und eine Arbeitsgenehmigung bekommen. Man kann diese Art der Firma von einem Anwaltsbüro gründen lassen aber man kann es auch selbst, in Begleitung des "Thaipartners" erledigen. Die Gründungsformalitäten sind wesentlich einfacher und günstiger als für die u.a. Company Ltd.
    Aber Achtung,
    die Folgekosten bzgl. Steuerberater, Steuern, Bilanzabschluß und Arbeitsgenehmigung sind die gleichen.
  3. Die Company limited (Co.Ltd) ist die Geschäftsform wie sie auch von größeren Firmen in Thailand genutzt wird und gleicht der deutschen GmbH.
    Auch hier muß ein Firmenkapital von mind. 1 Mill. Baht angegeben werden aber erst ab 2 Millonen bekommt man eine Arbeitsgenehmigung. Der Vorteil gegenüber der Partnership ist der, dass hier der Ausländer als Managing Director mit alleiniger Unterschriftsgewalt eingetragen werden kann. Mit etwas finanziellem Aufwand läßt man diese Firma in der Regel von einem Anwaltsbüro, inkl. aller Formalitäten, auch der Arbeitsgenehmigung, erledigen.
    Für diese Geschäftsform werden seit 1. Juli 2008 nur noch 3 Teilhaber benötigt (vorher 7) wobei "auf dem Papier" mind. 51% der Geschäftsanteile in Thaihand sein müssen. Das Anwaltsbüro sorgt in der Regel auch für die entsprechenden Teilhaber.
    Die Gründung einer Co. LTD kostet im günstigsten Fall so um die 35.000,- Baht. Wenn Übersetzungspapiere dabei sein sollen, wird es etwas teurer. Für weitere ca. 10.000,- Baht wird auch die Beantragung der Arbeitsgenehmigung gleich mit übernommen. Die Preise sind aber wirklich die unterste Grenze und können nach oben stark variieren.

Hinweis 2015: Das Handelsministerium von Thailand geht in letzter Zeit verstärkt gegen ausländische Firmen vor, die mit "Strohmännern" gegründet und betrieben werden. Es scheint daher angedacht, einen "echten" Thaipartner in der Firma zu haben. Das betrifft besonders die Bereiche Tourismus, Vermietung und Handel mit Immobilien, Essen & Trinken, Autovermietung und noch einige mehr.

    Wenn Sie eine CO. LTD gründen, achten Sie darauf das diese Firma an dem Ort, wo sie sich befindet auch registriert wird. Wenn die Firma sich beispielsweise in Koh Samui befindet, sollte sie nicht von einem Anwalt, der in Phuket ansässig ist, in Phuket eingetragen werden.

    Vor Gründung dieser Firma müssen sie 3 verschiedene Firmennamen angeben, die zunächst in einem ca. 14 tägigen Prozeß überprüft werden. Erst wenn der Name "durch" ist, kann die Firma gegründet werden. Ein gutes Anwaltsbüro macht das inzwischen "online", da geht es schneller.

    Wenn das notwendige Kapital von 2 Millionen Baht nicht vorhanden ist, kann man sich das normalerweise gegen Gebühr für einen Tag (Kopie des Sparbuchs) bei dem Anwalt "leihen".

    Nicht vergessen: Eine Firma muß auch Steuern zahlen!

    Zusätzlich zu den monatlichen Kosten für den Steuerberater (ca. 2000 bis 5000,- Baht) wird noch eine jährliche Gebühr für die Bilanz von ca. 10 bis 20.000,- Baht fällig.

    Eine Firmengründung durch einen Anwalt kostet ca. 35 - 40 000,- Baht plus nochmal ca. 10.000,- für die dazugehörige Arbeitsgenehmigung.

    Es gibt für alles einen Weg!