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Die Arbeitsgenehmigung in Thailand

Ein Ausländer braucht in Thailand zum legalen Arbeiten eine Arbeitsgenehmigung. So wie ein Ausländer in Deutschland auch, nur ist diese in Thailand ungleich schwieriger zu kriegen.

Wer in Thailand beim Arbeiten ohne dieses kleine blaue Buch erwischt wird, mußte bis zum Juli 2018 mit einer Geldstrafe zwischen 2000 und 100.000 Baht oder einer Grefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren oder beidem rechnen. Die Gefängnisstrafe hat man aber jetzt gestrichen und die Geldstafe reduziert. Die Geldstrafe beträgt jetzt nur noch 5000 - 50.000 Baht.

Die Definition ob man nun arbeitet oder nicht, wird übrigens von dem jeweiligen Immigrations oder Polizeibeamten festgelegt der einen festnagelt, nicht von dem Ausländer selbst.
Sprüche wie "Ich arbeite ja nicht" wie sie von vielen Barbesitzern zu hören sind, werden da sehr schnell Lüge gestraft.

Eine Arbeitsgenehmigung ist auch nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Business Visa, dem Non-Immigrant "B". Dieses Visa ist nur eine der Voraussetzungen für eine Arbeitsgenehmigung.

  • Eine Arbeitsgenehmigung kann immer nur von einer Firma und nicht vom Ausländer selbst beantragt werden. (siehe Firmengründung). Die Firma muß dabei in einem Schreiben begründen, warum sie für diese Arbeit einen Ausländer benötigt und warum die Arbeit nicht von einem Thai gemacht werden kann. Wer also glaubt er könnte einen kleinen Handwerksbetrieb aufmachen oder als Maurer, Klempner oder Autoschlosser in Thailand arbeiten, liegt falsch. (Siehe "Arbeiten in Thailand")
  • die ABG definiert genau bei welcher Firma, an welchem Ort und welche Arbeiten man verrichten darf. Wer außerhalb seines Territoriums erwischt wird, geht auch meist erst mal in den Knast, wobei diese Fälle eher selten sind.
  • EIne Arbeitsgenehmigung wird neuerdings immer für 1 Jahr ausgestellt und ist damit unabhängig von der Gültigkeit des Einreisestempels (90 Tage)
  • Für jede Arbeitsgenhemigung muß die Firma vier thailändische Arbeitskräfte einstellen. (Wird an verschiedenen Orten evtl. unterschiedlich gehandhabt).
  • Wer eine Arbeitsgenehmigung hat, der arbeitet auch und muß daher auch Steuern zahlen. Dabei geht Thailand davon aus, daß ein Ausländer nicht unter Preis arbeitet und der zu versteuernde Mindestverdienst liegt bei ca. 30000,- Baht/Mon. (regional verschieden) Das macht monatliche Steuern von ca. 1500,- Baht aus. Wer die Steuern nun bezahlt, die Firma oder man selbst, ist Verhandlungssache.
  • Hier eine vorläufige Liste der Dokumente die man bringen muß um eine "Workpermit" zu beantragen:
    • Ausgefülltes Antragsformular (in Thai!)
    • Kopie von jeder beschriebenen Seite des Reisepasses mit Visa
    • Quallifikationsnachweis für die Arbeit (Gesellenbrief etc.)
    • Alle Firmenpapiere des Arbeitgebers (ca. 20 A4 Seiten)
    • Eine Grafik über die Hierarchie der Firma
    • Eine Karte (selbstgemacht) auf der der Arbeitsort und die nähere Umgebung eingezeichnet ist.
    • Ggf. Heiratsurkunde
    • letzter Steuerbescheid (Bilanz) der Firma
    • Bescheinigung warum die Arbeit nicht von einem Thai gemacht werden kann.
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