Leben in Thailand | Visum Thailand | Lebenshaltungskosten

24 Stunden & 90 Tage Meldung

Es ist offensichtlich, das der thailändische Staat immer gerne wissen möchte, wo wir Ausländer, Touristen oder Residenten, uns gerade im Land aufhalten.

Um das einigermaßen durchzusetzen, gibt es die sogenannte 24 Stunden Meldung für alle Ausländer und die 90 Tage Meldung für alle die jenigen, die sich länger als 90 Tage am Stück im Land aufhalten.

Es gab aber auch schon Überlegungen, Ausländer (Touristen) mit einem Armband oder einer speziellen SIM Karte mit GPS Chip auszustatten, um uns noch besser verfolgen zu können. Alles natürlich unter dem Deckmanten der Sicherheit für Touristen.

Aber kommen wir zu den "Meldungen", da es dort immer wieder große Unsicherheiten und Halbwahrheiten gibt.

24 Stunden Meldung (Wohnsitz Meldung)

Laut dem thailändischen Gesetz sind alle Ausländer verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise, am endgültigen Bestimmungsort bei der Immigration zu melden oder gemeldet zu werden.

Thailand Immigration Office

Diese Meldung wird aber für alle Touristen, die in einem Hotel oder ähnlichen Unterkunft wohnen, von dem Hotel oder Hausvermieter erledigt. Normalerweise macht das Hotel bei der Ankunft zu diesem Zweck eine Kopie vom Reisepass und der Ausländer selbst braucht sich um nichts weiter zu kümmern. Das funktioniert auch bei gemieteten Häusern, wo der Vermieter es mitbekommt, wenn der Ausländer nach einem Auslandsaufenthalt wieder in seinem Haus wohnt.

Etwas anders sieht es aus, wenn man in einem eigenen Haus oder Apartment wohnt, inklusive eigenem "Hauspapier" (Tabien Ban). Die jenigen die ein solches haben, wissen hier, was gemeint ist.

In diesem Fall muß oder sollte der Ausländer selber tätig werden und sich innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bei der Immigration melden und ein entsprechendes Formular ausfüllen. Man bekommt dann den unteren Abschnitt des Blattes als Quittung, auf dem Name und Adresse in Thailand des Ausländers stehen.

Thailändische Hausbesitzer & Hotels können diese "Anmeldung" für ihre Mieter entweder persönlich bei der Immigration oder Online durchführen.

Was passiert, wenn man die Meldung nicht macht?

Wenn man diese Meldung versäumt, vergißt oder einfach nicht macht, passiert erst einmal nichts! Probleme gibt es eventuell nur, wenn man später noch einmal zur Immigration muß, um vielleicht eine Wohnsitzbescheinigung zu beantragen, etwa für den Führeschein, einen Fahrzeugkauf oder eine Visaverlängerung. Da fällt es dann auf, weil man keinen Nachweis für die Wohnadresse hat.

Eine Strafe muß allerdings immer nur der Hausbesitzer (Vermieter) befürchten, der diese Meldung normalerweise hätte machen müssen.

90 Tage Meldung

Ausländer, die ein Jahresvisum oder eine entsprechende Verlängerung ihres Non Immigrant Visums haben, sind ebenfalls verpflichtet, sich alle 90 Tage nach der letzten Einreise oder seit der letzten 90 Tage Meldung, bei der Immigration zu melden.

Diese 90 Tage Meldung ist kostenlos. Es wird ein Formblatt (TM.47) ausgedruckt, von dem man auch wieder den unteren Abschnitt als Quittung erhält und im Reisepass aufbewahren sollte. Die Meldung kann nicht Online durchgeführt werden.

Sollte der Aufenthalt zwischenzeitlich durch eine Ausreise unterbrochen werden, beginnen die 90 Tage mit der erneuten Einreise wieder bei 0 an zu zählen.

Nochmal: Diese Meldung muß nur gemacht werden, wenn man sich länger als 90 Tage am Stück in Thailand aufhält.